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Heute ist Montag, der 06. September 2010
 
 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 

AGB Webportal Essenplanerservice

1. Geltungsbereich

1.01 Essenplanerservice mit Sitz in Rostock – vertreten durch Tino Hülsenbeck - führt Aufträge zur Veröffentlichung von Informationen über Kantinen und Restaurants in dem Webportal www.essenplaner.de ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB sind im Internet unter www.essenplaner.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt diese AGB des Essenplanerservice an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen Essenplanerservice im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.02 Essenplanerservice ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.

1.03 Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über Essenplanerservice bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner der Firma Essenplanerservice. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Essenplanerservice und dem Kunden.

1.04 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Essenplanerservice sie schriftlich anerkennt.

1.05 Essenplanerservice behält sich vor, Seiten-Eintragungen, die gegen bestehende Gesetze und Rechtsnormen verstoßen oder unserer Ansicht nach rassistischen, sexistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts sind, sowie nach unsere Auffassung geeignet sind, die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gefühle anderer zu verletzen, nicht vorzunehmen.

2. Leistungsumfang und Entgelte

2.01 Der Kantinen- und Restaurantbetreiber – nachfolgend als Kunden bezeichnet - verpflichtet sich zur Angabe aller ordnungsgemäßen und erforderlichen Daten. Die Essenpläne stellt der Kunde immer am Donnerstag der Vorwoche bis 10:00 Uhr der Firma Essenplanerservice zur Verfügung. Wird dieser Zeitpunkt überschritten, ohne dass Essenplanerservice den Speiseplan der nachfolgenden Woche erhalten hat, wird der Speiseplan des jeweiligen Kunden bei der Veröffentlichung keine Berücksichtigung finden.

Der Kunde wird Essenplanerservice die zu veröffentlichen Wochenspeisepläne in folgender Form zur Verfügung stellen: schriftlich per Fax bzw. Post, oder per E-Mail in üblichen Dateiformaten wie z.B. Excel xls oder Word doc.

2.02 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Inhalten des beidseitig unterschriebenen Dienstleistungsvertrages. Auf nachträglich entstehende Erweiterungen oder Preisänderungen des jeweiligen Angebotes von Essenplanerservice hat der Kunde keinen Anspruch und auch keinen Erstattungsanspruch auf das bezahlte Entgelt, insbesondere begründet dies kein Kündigungsrecht des Kunden. Eine Ausweitung der Serviceleistung kann jedoch nur von Seiten oder mit Einwilligung von Essenplanerservice erfolgen.

2.03 Essenplanerservice verpflichtet sich, alle Essenpläne der teilnehmenden Kunden gleichzeitig am Freitag der Vorwoche gegen 15:00 Uhr zu veröffentlichen. Alle schriftlichen Veränderungen der firmenspezifischen Angaben - Essenpläne ausgeschlossen - werden innerhalb von 4 Werktagen aktualisiert. Das Einstellen zusätzliche Serviceinformation wird innerhalb von 14 Tagen realisiert.

2.04 Die Nutzung des Essenplanerservice erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Vertrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine schriftliche oder elektronische Rechnung.

2.05 Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro und verstehen sich als Bruttopreise nach Umsatzsteuergesetz § 19.

2.06 Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Überweisung oder Lastschrift. Bei Überweisung ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Der Kunde ermächtigt bei Lastschrift Essenplanerservice, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen.

2.07 Essenplanerservice behält sich das Recht vor, die Erfüllung aller Serviceleistungen auszusetzen, wenn Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung vom Kunden nicht beglichen wurden.

2.08 Entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen kann Essenplanerservice jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

2.09 Essenplanerservice beginnt mit den Leistungen des Essenplanerservice zu einem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Termin. Eine vor Rechnungseingang getätigte Teil- oder Anzahlung verpflichtet die Essenplanerservice nicht bereits zum Beginn der Leistung und begründet noch keinen Anspruch des Kunden auf Beginn der Leistung.

2.10 Gegen Forderungen von Essenplanerservice kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

2.11 Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Kündigung des Vertrages, werden die im Voraus gezahlten Beträge innerhalb von 4 Wochen zurückgezahlt.

2.12 Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Quartalsende.

3. Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschine

3.01 Soweit Daten vom Kunden an Essenplanerservice übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her

4. Empfang und Versand von E-Mails

4.01 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Essenplanerservice an seine E-Mail-Adresse E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versendet. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

4.02 Die in den AGB's erwähnten Mitteilungen der Essenplanerservice an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt Essenplanerservice grundsätzlich an seine E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

5. Gewährleistung

5.01 Essenplanerservice übernimmt für die Veröffentlichung von Daten des Kunden Gewähr, in dem Essenplanerservice bei Fehlern in den veröffentlichten Daten auf dem Portal www.essenplaner.de nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzleistung vornimmt.

5.02 Die Essenplanerservice übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Eintragung der Seiten bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können

6. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

6.01 Essenplanerservice haftet nur für Schäden, die durch Essenplanerservice grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.

6.02 Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den Auftragswert gezahltem Entgelt begrenzt.

 7. Datenschutz

7.01 Es werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

7.02 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

7.03 Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt Essenplanerservice auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Essenplanerservice behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren Essenplanerservice Schäden entstanden sind.

8. Eigentumsvorbehalt

8.01 Gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum der Essenplanerservice.

9. Regelungen zu Inhalten; Verantwortlichkeit des Kunden

9.01 Der Kunde ist für alle von ihm über seine Zugangskennung, von Dritten oder von Essenplanerservice im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt Essenplanerservice von jeglicher Haftung für den Inhalt der Daten gegenüber Dritten frei. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Essenplanerservice findet nicht statt.

9.02 Der Kunde verpflichtet sich, die für das Internet und den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des geänderten BGBs sowie des Urhebergesetzes. Des Weiteren hat der Kunde zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

9.03 Die Firma Essenplanerservice überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden.

9.04 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Namens keine Rechte Dritter verletzt werden. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Namen glaubhaft geltend machen, behält Essenplanerservice sich vor, den Auftrag für den Eintragungsservice abzulehnen.

10. Sonstiges

10.01 Essenplanerservice steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

10.02 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen Essenplanerservice oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

10.03 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

10.04 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Rostock.

10.05 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Rostock. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.06 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

 

 

Rostock, 10.12.2006

 

 

 
 
 
 
 
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